Plakat Ja zum Gestaltungsplan Herti

Es gibt keinen sachlichen Grund für den Verkauf von städtischem Boden. Es geht hier lediglich darum, das Grundvermögen zu Geld zu machen, um es dann auszugeben. Das ist aber sehr kurzfristig gedacht, die Wirkung aufs Budget hält höchstens wenige Jahre vor. Der Boden ist dann aber für immer verloren. Oder muss bei Bedarf später teurer zurückgekauft werden. Von der Praxis der Veräusserung von Land und/oder Liegenschaften wird auch im Finanz- und Aufgabenplan 2024 – 2028 der Stadt Bülach gewarnt, da dies einen rein kosmetischen Effekt auf die Nettoverschuldung der Gemeinde hat *.

Wohl gewährt Art. 3a der Gemeindeordnung dem Stadtparlamant die Möglichkeit, mit 2/3-Mehrheit ausnahmsweise vom Grundsatz der Unverkäuflichkeit abzuweichen. Es war aber immer klar: Diese Ausnahmeklausel soll in nicht absehbaren Einzelsituationen die nötige Flexibilität gewähren, um nicht zielführende Lösungen zu verhindern. Dass das Geld knapp und dass man lieber weniger als mehr Steuern zahlen möchte, ist jedoch keine Ausnahmesituation.

Dass in den nächsten Jahren hohe Ausgaben für Investitionen erforderlich sind, war schon lange absehbar. Die Diskussion darüber, welche Massnahmen auf der Einnahme- und/oder Ausgabeseite dafür erforderlich und angebracht sind und in welchem Ausmass allenfalls eine Verschuldung in Frage kommt, ist tatsächlich überfällig. Das Erbe künftiger Generationen zu verscherbeln, um die heutigen Ausgaben zu finanzieren, ist keinesfalls eine akzeptable Lösung.

Grünen, EVP und SP der Stadt Bülach

* S36: Wortlaut: «Achtung: Die Veräusserung von Werten des Finanzvermögens hat auf die Vermögenssituation nur bedingten Einfluss (einmaliger Buchgewinn und Fremdkapitalzins), da es für die Höhe des Nettovermögens bzw. der Nettoschuld keine Rolle spielt, ob Fremdkapital aufgenommen oder Finanzvermögen verkauft wird.

Finanz und Aufgabenplan 2024 – 2028