JA zur Frohmatt - fit für die Zukunft

Das Alterszentrum Frohmatt soll aus der Verwaltung herausgelöst und in eine eigenständige Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem, also öffentlichem Zweck überführt werden. Die Stadt bleibt alleinige Eigentümerin. Sie behält als oberste Instanz die Kontrolle.
Das Alterszentrum wird flexibler, agiler, attraktiver für Bewohnende und Arbeitende. Es rüstet sich für die hohen Anforderungen in der Alterspflege.
Stadt- und Gemeinderat unterstützen diesen Plan deutlich.

  • Die Frohmatt ist ein 7/24 rundum Betrieb mit 240 Mitarbeitenden. Sie ist eigentlich ein grosses KMU innerhalb der Stadt (Verwaltung) und in der Gesundheitsbranche.
    Das fordert Flexibilität. Die sie heute nicht hat, für ihre operative Tätigkeit.
  • Wird die Frohmatt jetzt eine eigenständige Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem (also öffentlichem) Zweck, macht sie das flexibel für den Pflegebetrieb, attraktiver für Mitarbeitende, und damit letztlich auch für die Bewohnenden.
  • Wichtig ist, dass die Alterszentrum Frohmatt AG nach wie vor zu 100% der Stadt gehört. Die Stadt hat weiterhin als alleinige Aktionärin das Sagen.
    Die Verselbständigung ist KEINE PRIVATISIERUNG, weil die Stadt das Oberhaupt bleibt.
  • Die Stadt definiert einen Leistungsautrag, hat Einsitz im Verwaltungsrat der AG, bestimmt den Verwaltungsrat und hat die Macht, jederzeit korrigierend einzugreifen.
  • Die Alterszentrum Frohmatt AG arbeitet selbständig und im Auftrag der Stadt.
    Der operative Pflegebetrieb wird in kompetente Fachhände des Gesundheitswesens ausgelagert.
    Das entlastet die Stadt und Verwaltung.
  • Beide Standorte, Wädenswil und Schönenberg bleiben bestehen.
  • Doppelspurigkeiten wie in der Buchhaltung lösen sich auf. Pflegeplätze bleiben finanzierbar, für alle, mit oder ohne Ergänzungsleistungen.
  • Die Attraktivität für Mitarbeitende erhöht sich, weil der Betrieb flexibler und zeitgemässer agieren kann.
  • Die Alterszentrum Frohmatt AG ist und bleibt gemeinnützig; und sie erfüllt wie bisher eine öffentliche Aufgabe.
  • Der Bevölkerung stehen weiterhin die gewünschten und notwendigen Angebote in der Pflege im Alter zur Verfügung. 
  • Dieses Modell ist zukunftsgerichtet, gemeinnützig und städtisch kompatibel.
    Gemeinden, die es bereits eingeführt haben sind glücklich damit.
    Vor allem ist es keine Privatisierung. Weil die Stadt nach wie vor die oberste Instanz und Eigentümerin bleibt.