27. November 2022
Die kantonalen Vorlagen:
Ein doppeltes Nein zur „Gerechtigkeits-Initiative“ und dem Gegenvorschlag
Am 27. November kommt die Volksinitiative «Gerechtigkeit schaffen – Krankenkassen-Prämienabzug der Realität anpassen (Gerechtigkeitsinitiative)» der SVP sowie der Gegenvorschlag des Kantonsrates zur Abstimmung.
Die Initiative fordert eine Erhöhung des steuerlichen Abzugs für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien («Versicherungs- prämienabzug») um 1000 Franken pro erwachsene Person und um 200 Franken pro Kind. Der Gegenvorschlag des Kantonsrates sieht eine Erhöhung des Versicherungsprämienabzugs um 300 Franken pro erwachsene Person vor.
Es ist eine Tatsache, dass die Krankenkassenprämien in den vergangenen Jahren zwar stärker gestiegen sind als Löhne und Renten. Davon betroffen sind aber nicht reiche und sehr reiche Steuerpflichtige, sondern Menschen mit tieferen und mittleren Einkommen. Dafür braucht es Lösungen, aber keine nutzlosen Steuerabzüge.
Die Volksinitiative verursacht für Kanton und Gemeinden jährliche Steuerausfälle von je rund 150 Millionen, beim Gegenvorschlag je rund 45 Millionen. Deswegen lehnen Regierungsrat und Kantonsrat die Initiative ab.
Sowohl bei der Volksinitiative als auch beim Gegenvorschlag wären die Steuerersparnisse für den Mittelstand gering. Der Median des steuerbaren Einkommens lag 2017 bei 52’000 Franken. Bei einem steuerbaren Einkommen für Alleinstehende von 80’000 Franken (entspricht einem Lohneinkommen von ca. 100’000 Franken) würde die Steuerrechnung Franken 209 tiefer ausfallen, mit dem Gegenvorschlag 62 Franken. Bei 120’000 Franken steuerbarem Einkommen wären es Fr. 229 respektive homöopathische 69 Franken weniger.
Die Erhöhung dieses Steuerabzugs ist eine Verbilligung der Krankenkassenprämie für Gutverdienende und befördert eine Umverteilung von der Mitte nach Oben.
Die GRÜNEN sehen weder in der Initiative noch im Gegenvorschlag einen Weg, die Prämienlast sozialverträglich zu lindern und empfehlen daher, beide Vorlagen zur Ablehnung.